AZAV-Zertifizierung für Bildungsträger

Trägerzulassung und Maßnahmezulassung sicher vorbereiten

Sie möchten als Bildungsträger Maßnahmen anbieten, die über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden können? Dann benötigen Sie eine AZAV-Trägerzulassung und je nach Angebot zusätzlich eine AZAV-Maßnahmezulassung.
Ich unterstütze Sie bei der strukturierten Vorbereitung aller erforderlichen Grundlagen – praxisnah, verständlich und
passend zu Ihrem Unternehmen.

Für wen ist eine AZAV-Zertifizierung sinnvoll?

Meine Unterstützung richtet sich an Bildungsträger, Arbeitsmarktdienstleister, Unternehmen und auch Behindertenwerkstätten, die künftig förderfähige Weiterbildungs- oder Aktivierungsmaßnahmen anbieten möchten. Ich begleite Träger, die ihre Trägerzulassung oder Maßnahmezulassung gezielt und strukturiert vorbereiten wollen.

Was bedeutet AZAV?

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung regelt die Voraussetzungen, unter denen zunächst Träger und nachfolgend konkrete Maßnahmen für die Arbeitsförderung zugelassen werden können.
Wenn Sie Maßnahmen anbieten möchten, die über Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden, benötigen Sie die passende Zulassung. Die Prüfung erfolgt durch eine fachkundige Stelle.

So unterstütze ich Sie bei der AZAV-Trägerzulassung und Maßnahmezulassung

Ich begleite Sie auf dem Weg zur AZAV-Zulassung mit einem klaren, strukturierten Vorgehen.

  • Analyse Ihrer Ausgangssituation
  • Prüfung, welche Zulassungen für Ihr Angebot erforderlich sind
  • Aufbau bzw. Anpassung eines passenden Managementsystems
  • Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen und Dokumente
  • Vorbereitung auf die Prüfung durch eine fachkundige Stelle
  • Begleitung bis zur angestrebten Träger- bzw. Maßnahmezulassung

Ihre Vorteile

Mit einer gut vorbereiteten AZAV-Zulassung schaffen Sie die Grundlage, um förderfähige
Maßnahmen professionell anzubieten. Gleichzeitig entstehen klare Prozesse, transparente
Verantwortlichkeiten und ein belastbares System für Ihren Unternehmensalltag.

  • Strukturierte Vorbereitung auf die Zulassung
  • Weniger Unsicherheit im Zertifizierungsprozess
  • Klare Abläufe und nachvollziehbare Dokumentation
  • Praxisorientierte Begleitung
  • Individuelle Unterstützung statt Standardlösung

AZAV und Qualitätsmanagement sinnvoll verbinden

Die Anforderungen der AZAV lassen sich sinnvoll in ein auf Bildungsträger abgestimmtes Qualitätsmanagementsystem integrieren. So entsteht kein unnötiger Papieraufwand, sondern eine praxistaugliche Grundlage für Ihren Unternehmensalltag.

janette kunze buero kontakt

Häufige Fragen zur AZAV-Zertifizierung

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die AZAV-Zertifizierung, die Trägerzulassung und die Maßnahmezulassung
Was ist eine AZAV-Trägerzulassung?
Die Trägerzulassung bestätigt, dass ein Anbieter die Voraussetzungen erfüllt, um förderfähige Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsförderung anzubieten.
Die Maßnahmezulassung bezieht sich auf das konkrete Angebot beziehungsweise die konkrete Maßnahme, die gefördert werden soll. Für viele geförderte Angebote werden Träger- und Maßnahmezulassung benötigt.
Die Zulassung wird durch eine fachkundige Stelle vergeben, nicht durch die Bundesagentur für Arbeit selbst.
AZAV ist vor allem für Bildungsträger und Arbeitsmarktdienstleister relevant, die geförderte Maßnahmen für Agentur für Arbeit oder Jobcenter anbieten möchten.

In der AZAV wird in § 5 geregelt, welchen Bereichen die Maßnahmen zugeordnet werden können:

  • Aktivierung & berufliche Eingliederung
  • Berufswahl & Berufsbildung
  • Berufliche Weiterbildung
  • Transferleistungen
  • Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
  • Private Arbeitsvermittlung
Ja, das ist möglich und in einigen Fällen auch sinnvoll, insbesondere in der Vorbereitung auf das Audit. Formal ist es jedoch so, dass Maßnahmen erst dann durch eine fachkundige Stelle zugelassen werden können, wenn eine Trägerzulassung bereits vorliegt. Es kommt also in der Regel bei einer „gleichzeitigen“ Zulassung trotzdem zu einem kurzen Zeitversatz zwischen Träger- und Maßnahmezulassung.

Ja, das funktioniert! Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 anstrebt oder bereits besitzt, dann kann man beide Zulassungsverfahren mit einander kombinieren – das spart in der Regel Zeit, Geld und Arbeit, denn die Anforderungen beider Systeme sind in vielen Punkten sehr ähnlich.

Unverbindlich zur AZAV-Zertifizierung beraten lassen

In einem unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, ob für Ihr Angebot eine Trägerzulassung, eine Maßnahmezulassung oder beides erforderlich ist, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie der Weg zur AZAV-Zertifizierung für Ihr Unternehmen aussehen kann.